Seit der Einführung der Ökosteuer im Jahr 1999 erhalten energieintensive Betriebe Vergünstigungen bei Strom- und Energiesteuer, um sie im internationalen Wettbewerb nicht zu benachteiligen. Allerdings wurde die Steuerermäßigung von der EU-Kommission nur bis Ende 2012 gebilligt. Für eine Fortsetzung des Privilegs fordert Brüssel eine Gegenleistung der Industrie in Form von Einsparzielen. Das Bundeskabinett hat am 01. August 2012 den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Die rund 25.000 Betriebe in Deutschland mit besonders hohem Stromverbrauch werden damit zu mehr Energieeffizienz verpflichtet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass energieintensive Betriebe für Entlastungen bei der Stromsteuer mithilfe von Energiemanagementsystemen ihren Verbrauch besser steuern und zwischen 2013 und 2015 zunächst jährlich 1,3 Prozent Energie einsparen müssen. Im Jahr 2016 sollen nach dem Gesetzentwurf bereits 1,35 Prozent eingespart werden. 2017 sollen die Ergebnisse bewertet und die Zielwerte bis 2022 festgelegt werden. Energiemanagementsysteme analysieren, steuern und dokumentieren u.a. den Energieverbrauch von PC-Flotten, den Papierverbrauch aller Drucker, etc. und helfen damit den Energieverbrauch eines Unternehmens nachhaltig zu senken. Auch die Einsparziele werden mithilfe eines Energiemanagementsystems zuverlässig erreicht, sodass in Zukunft die Vergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer gesichert bleiben.