Seit der EinfĂŒhrung
der Ăkosteuer im Jahr 1999 erhalten energieintensive Betriebe VergĂŒnstigungen bei Strom- und Energiesteuer, um sie im internationalen Wettbewerb nicht zu benachteiligen. Allerdings wurde die SteuerermĂ€Ăigung von der EU-Kommission nur bis Ende 2012 gebilligt. FĂŒr eine Fortsetzung des Privilegs fordert BrĂŒssel eine Gegenleistung der Industrie in Form von Einsparzielen. Das Bundeskabinett hat am 01. August 2012 den Gesetzentwurf zur Ănderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Die rund 25.000 Betriebe in Deutschland mit besonders hohem Stromverbrauch werden damit zu mehr Energieeffizienz verpflichtet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass energieintensive Betriebe fĂŒr Entlastungen bei der Stromsteuer mithilfe von Energiemanagementsystemen ihren Verbrauch besser steuern und zwischen 2013 und 2015 zunĂ€chst jĂ€hrlich 1,3 Prozent Energie einsparen mĂŒssen. Im Jahr 2016 sollen nach dem Gesetzentwurf bereits 1,35 Prozent eingespart werden. 2017 sollen die Ergebnisse bewertet und die Zielwerte bis 2022 festgelegt werden. Energiemanagementsysteme analysieren, steuern und dokumentieren u.a. den Energieverbrauch von PC-Flotten, den Papierverbrauch aller Drucker, etc. und helfen damit den Energieverbrauch eines Unternehmens nachhaltig zu senken. Auch die Einsparziele werden mithilfe eines Energiemanagementsystems zuverlĂ€ssig erreicht, sodass in Zukunft die VergĂŒnstigungen bei der Strom- und Energiesteuer gesichert bleiben.
